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Hotelordnung

 

 

 

 

 

Hotelregeln und -vorschriften

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Die Eigentümer des Maltański Hotels, gelegen in der ul. Straszewskiego 14, 31-101 Krakau, sind Ihnen dankbar für die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften, die zum Zweck der Gewährleistung von Ruhe und Sicherheit aller Gäste erstellt wurden.

1. Die Zimmer im Maltański Hotel werden tageweise vermietet.

2. Der Hoteltag dauert von 14:00 Uhr bis 12:00 Uhr des folgenden Tages.

3. Gibt der Gast die Aufenthaltsdauer nicht an, wird angenommen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet ist.

4. Möchte der Gast seinen Aufenthalt über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus verlängern, sollte er dies am Abend vor dem letzten Übernachtungstag mitteilen.

5. Das Maltański Hotel erfüllt den Wunsch einer Aufenthaltsverlängerung, soweit dies möglich ist.

6. Das Maltański Hotel erbringt Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie und seinem Standard. Sollten Sie Beanstandungen bezüglich der Qualität unserer Leistungen haben, melden Sie diese bitte umgehend an der Rezeption, damit wir schnellstmöglich reagieren können.

7. Das Maltański Hotel verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen: Bedingungen für die vollständige und ungestörte Erholung des Gastes, Sicherheit des Aufenthalts einschließlich der Nichtweitergabe von Gästeinformationen, professionelle und höfliche Bedienung, Reinigung des Zimmers sowie notwendige Reparaturen von Geräten während der Abwesenheit des Gastes und nur mit dessen Zustimmung während seiner Anwesenheit.

8. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel kostenlos folgende Leistungen: Auskünfte im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Reise, Aufbewahrung des Gepäcks von Gästen, die im Hotel eingecheckt haben, Unterstützung bei der Organisation verschiedener zusätzlicher Dienstleistungen zur Bereicherung des Aufenthalts unserer Gäste.

9. Der Gast sollte die Rezeption unverzüglich über festgestellte Schäden informieren. Andernfalls wird der Gast direkt mit den Reparaturkosten belastet.

10. Die Haftungsregeln für das auf dem Parkplatz abgestellte Auto oder andere Fahrzeuge des Gastes sind in der Parkplatzordnung geregelt.

11. Der Hotelgast haftet materiell für Schäden oder Zerstörungen an Gegenständen, Einrichtungen oder technischen Geräten des Hotels, die durch ihn oder seine Besucher verursacht wurden.

12. Der Gast sollte beim Verlassen des Zimmers stets prüfen, ob die Tür verschlossen ist.

13. Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte weitergeben, auch wenn der bezahlte Aufenthaltszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

14. Personen, die nicht im Maltański Hotel eingecheckt sind, dürfen sich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.

15. Die Ruhezeiten im Maltański Hotel gelten von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages.

16. Aus Brandschutzgründen ist die Benutzung von Wasserkochern, Bügeleisen und anderen ähnlichen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, verboten.

17. Das Hotel kann einem Gast die Unterbringung verweigern, der während eines vorherigen Aufenthalts diese Regeln grob verletzt, das Eigentum des Hotels oder anderer Gäste beschädigt, andere Gäste, Hotelmitarbeiter oder anwesende Personen belästigt oder in anderer Weise den Hotelbetrieb gestört hat.

18. Persönliche Gegenstände, die der Gast in seinem Zimmer zurückgelassen hat, werden an die vom Gast angegebene Adresse zurückgesandt. Liegt keine solche Anweisung vor, bewahrt das Hotel die Gegenstände drei Monate lang auf.

19. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die Gäste ins Hotel eingebracht haben, richtet sich nach den Bestimmungen der Artikel 846–849 des Zivilgesetzbuches.

20. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist beschränkt, wenn diese nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden.

21. Das Verhalten der Gäste und anderer Personen, die die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, darf die Ruhe anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann Gästen, die gegen diese Regel verstoßen, weitere Dienstleistungen verweigern.

22. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN für das Rauchen in einem Nichtraucherzimmer zu erheben. Diese Gebühr dient der Deckung der Kosten für einen zusätzlichen Hoteltag, während dessen das Zimmer gelüftet und gegebenenfalls spezielles Gerät zur Ozonisierung gemietet wird.